Ladungssicherung beim Einsatz von PKW-Anhängern

Gesetzliche Bestimmungen

§ 22 der Straßenverkehrs-Ordnung.Absatz 1StVO

"Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherrung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."

§ 23 StVZO"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht nicht durch die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeuges beeinträchtigt wird. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug oder das Gespann sowie die Ladung vorschriftsmäßig ist.



Allgemeines


Unter Ladungssicherung versteht man das Sichern von Ladungen gegen die beim Transport auftretenden physikalischen Bewegungskräfte.


Dabei sind zu beachten :


- das Verteilen der Güter auf der Ladefläche

- das Festlegen der geeigneten Ladungssicherung

- die Auswahl geeigneter Hilfsmittel zur Ladungssicherung

- die Auswahl, Qualifizierung und Unterweisung der Fahrer

- die Auswahl, Qualifizierung und Unterweisung des Verladepersonals